Das 1x1 der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen

finopt | Aug 7, 2021 | 8 Min
Seriös erklärt: Die Kapitalertragsteuer (KESt), alle Steuersätze, Steuerabzug & Verlustausgleich

Die finopt Demo

Schnell, unverbindlich, gratis
Alle finopt Funktionen zum Testen
Zugang zum gesamten Blog
JETZT DEMO STARTEN
Kapitalertragsteuer (Kest), Steuersätze, Quellsteuer, Doppelbesteuerung, Steuererklärung, Verlustausgleich, Regelbesteuerung – finopt erklärt dich auf

Steuern sind ein Thema bei dem es jedem ausser dem Steuerberater oder dem Finanzamt die Haare aufstellt – es bezahlt sie niemand gerne, dennoch ist es ratsam sich mit dem Thema auseinander zu setzen.

 

All deiner Anlageentscheidungen sollten immer unter Berücksichtigung ihrer steuerlichen Auswirkungen und Konsequenzen gemacht werden. Dies hat nicht nur finanzielle sondern auch praktikable Gründe – wenn du einfache Regeln einhältst, kannst du dir unnötige Steuern ersparen und ausserdem Arbeit in Form einer persönlichen Steuererklärung vermeiden.

 

Dieser Blogpost beleuchtet die wesentlichen Aspekte der Besteuerung von Erträgen aus Anlagevermögen. Es handelt sich hier um allgemeine Informationen, die eine individuelle Beratung beim Steuerberater nicht ersetzen. finopt kann keine Garantie für die Richtigkeit der präsentierten Informationen übernehmen. Für weiterführende Infos zur Besteuerung von Kapitalanlagen in Österreich schau mal beim Bundesministerium für Finanzen vorbei: Link

 

 

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Das österreichische Steuerrecht kennt folgende Einkünfte aus Kapitalvermögen:

 

  • Kapitalerträge: Einkünfte aus Überlassung von Kapital, z.B. Dividenden, Zinsen
  • Kapitalgewinne: Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus unverbrieften Derivaten: z.B. Optionen, Futures, Swaps

 

Reform der Besteuerung von Kapitalerträgen ab 1.4.2012

Kurs oder Substanzwertgewinne waren vor dem 1.4.2012 steuerfrei, ausser es handelte sich um sogenannte Spekulationsgeschäfte. Als Spekulationsgeschäfte galten Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren mit einer Haltefrist von weniger als einem Jahr (oder einer Beteiligung von mindestens 1% an einer Gesellschaft innerhalb der letzten 5 Jahre). Bei einer Haltedauer von über einem Jahr waren Gewinne aus der Veräu8sserung steuerfrei.

 

Seit 1.4.2012 sind realisierte Wertsteigerungen auf Neubestand, unabhängig von Haltedauer und Beteiligungsausmaß, steuerpflichtig und werden mit 27.5% besteuert. Dividenden uns Zinseinkünfte wurden schon immer besteuert.

 

Altbestand und Neubestand

Seit der Gesetzesänderung 2012 wird in Österreich bei Kapitalvermögen zwischen Altbestand und Neubestand unterschieden. Realisierte Kursgewinne sind im Altbestand generell steuerfrei, Neubestand wird mit 27.5 besteuert.

 

A.   ALTBESTAND
  • Frist: Vor dem 1.1.2011 entgeltlich erworbene Kapitalanlagen (zB.Aktien, Fonds etc) und vor dem 1.4.2012 entgeltlich erworbene sonstiges Kapitalvermögen (zB. Anleihen und Derivate)
  • Realisierte Kursgewinne: steuerfrei
  • Kapitalerträge wie Dividenden und Zinsen: versteuert mit 25%

 

 B.   NEUBESTAND
  • Frist: Ab dem 1.1.2011 entgeltlich erworbene Kapitalanlagen (zB.Aktien, Fonds etc) und nach dem 1.4.2012 entgeltlich erworbene sonstiges Kapitalvermögen (zB. Anleihen und Derivate)
  • Realisierte Kursgewinne: versteuert mit 27.5%
  • Kapitalerträge wie Dividenden und Zinsen: versteuert mit 25%

Bezüglich der Beurteilung von Altbestand in Höhe von zumindest 1% verweisen wir auf eine externe Quelle.[1]

 

Die unterschiedlichen Steuersätze

Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt oder Wohnsitz in Österreich unterliegen mit ihrem gesamten Einkommen aus dem In- und Ausland der Besteuerung in Österreich. Im Falle von Kapitalerträgen muss auf alle Kapitaleinkünfte aus dem In- und Ausland eine Steuer an das österreichische Finanzamt entrichtet werden.

 

  • Im Inland: Quellensteuer
  • Im Ausland: Ausländische Quellensteuer, österreichische Ausgleichssteuer (Doppelbesteuerung zu beachten)

 

Die Höhe der einbehaltenen Steuer richtet sich nach der Art der Einkünfte. Ausnahmen gibt es im Fall von Wertpapier Altbestand oder der Option zur Regelbesteuerung in Form freiwilliger Veranlagung innerhalb der persönlichen Steuererklärung. Die folgende Grafik gibt dir einen groben Überblick über die Versteuerungsarten der Erträge aus deinem Finanzvermögen.

 

Die österreichische Besteuerung von Erträgen aus Finanzvermögen im Überblick

 

   

 

 

A.   Steuerfrei

Wie bereits erwähnt sind realisierte Kursgewinne aus vor 2012 angeschafften Kapitalvermögen in Österreich steuerfrei. Alle anderen Einkünfte aus Kapitalvermögen (wie Kursgewinne auf Neubestand, Dividenden und Zinsen etc.) werden allerdings mit dem relevanten Steuersatz versteuert.

 

B.   Kapitalertragssteuer KESt

Die Kapitalertragssteuer wird auf alle Einkünfte aus Kapitalvermögen erhoben. Bei Einkünften bei inländischem Kapitalvermögen handelt es sich um eine Quellsteuer. Die „auszahlende Stelle“ (bei Sparzinserträgen die Depotbank / bei jeglichen Einkünften aus Wertpapieren die inländische depotführende Stelle, in der Regel ebenso eine Bank) ist verpflichtet, die KESt and der Quelle abzuziehen. Die einbehaltene Steuer wird direkt an das zuständige Finanzamt abgeführt.

Mit Abzug der Quellensteuer sind alle Steuerpflichten abgegolten und es ist vom Empfänger keine weitere Veranlagung in der persönlichen Steuererklärung nötig.

 

1.    KEST ZU 27.5%

Seit 1.1.2016 werden Einkünfte aus Kapitalvermögen mit dem angehobenen Steuersatz 27.5% versteuert - davor betrug dieser 25%. Folgende Einkünfte sind vom 27.5% Steuersatz betroffen:

 

  • Dividenden und Zinserträge aus Wertpapieren
  • Realisierte Wertsteigerungen aus Wertpapieren
  • Veräußerungsgewinne von GmbH-Anteilen

 

2.    KEST ZU 25%

Der „alte“ KESt Satz von 25% wird nach wie vor auf Sparzinsen angewandt, vielleicht weil Österreich das Land der Sparbücher und Bausparverträge ist.

 

  • Zinsen aus Sparbüchern
  • Zinsen aus Girokonten
  • Bausparvertrag
  • Nicht verbriefte Forderungen bei Kreditinstituten.

 

C.   Einkommenssteuer:

Es gibt Einkünften aus Kapitalvermögen, welche dem Einkommensteuertarif unterliegen. Sie erhöhen verursachen Einkommenssteuer und erhöhen die Berechnungsgrundlage für die gesamte einbehaltene Einkommenssteuer auf alle anderen Einkunftsarten.

 

  • Einkünfte aus dem Handel mit unverbrieften Derivaten (Optionen, Futures, Swaps)
  • Privatdarlehen bzw. nicht verbriefte private Forderungen (P2P Kredite)
  • Nicht öffentlich begebene Forderungswertpapiere (zB. Private Placements, Crowdfunding)
  • Einkünfte als stiller Gesellschafter
  • GmbH Beteiligungen
  • Steuerpflichtige Versicherungsleistungen

 

 

Der Steuerabzug: Inländisches oder ausländisches Konto bzw. Depot

Wie wird die Steuerschuld beglichen? Kapitalvermögen bei österreichischen Banken und Brokern werden mit der Quellensteuer abgerechnet, Depots bei Brokern und Banken im Ausland müssen in der Einkommenssteuererklärung veranlagt werden.

 

A.   Konto und Depots im österreichischen Inland: Quellensteuer

Depots bei österreichischen Banken und Brokern führen die korrekte Kapitalertragsteuer automatisch an das österreichische Finanzamt ab und du musst dabei selbst nicht aktiv werden. Von Quellensteuer spricht man, falls Steuerabzug direkt an der Quelle einer bestimmten Zahlung erfolgt.

 

Ausnahme: Dividenden & Zinszahlungen aus ausländischen Wertpapieren

 

Bei Dividenden oder Zinszahlungen aus ausländischen Wertpapieren werden meist Quellensteuern im Land der Lagerstelle (fast immer Land des Firmensitzes) einbehalten. In diesem Fall spricht man von einer ausländischen Quellensteuer. Die inländische Bank / Broker zieht auf Basis der weiter unten beschriebenen Doppelbesteuerungsabkommen 12.5% auf die ausländischen Dividenden und Zinszahlungen ab und leitet diese an die Steuerbehörde weiter.

 

Der Verlustausgleich: Bei österreichischen Konten und Depots innerhalb der selben Steuerperiode

 

Österreichische Banken und Broker sind verpflichtet, alle Gewinne und Verluste der bei ihr gehaltenen Depots eines Steuerpflichtigen automatisch auszugleichen. Somit verringern sich die Gewinne um die im selben Kalenderjahr angefallenen Verluste. Verluste sind nicht in die nächste Steuerperiode vortragbar.

 

Vom Verlustausgleich ausgeschlossen sind folgende Ausnahmen:

 

  • Zinsen aus Anleihen Altbestand
  • Kursgewinne und Verluste aus Altbestand
  • Zinserträge aus Sparbuch und Girokonto
  • Erträge aus Gemeinschaftsdepots, betrieblichen und treuhändig gehaltene Depots
  • Derivaten können nicht mit Zinserträgen aus Geldeinlagen verrechnet werden

 

Ein bankübergreifender Verlustausgleich muss individuell vom Steuerzahler innerhalb einer Regelbesteuerung (siehe unten) vorgenommen werden.

 

B.   Kontos und Depots im Ausland: Veranlagung in der Einkommenssteuererklärung

Depots bei ausländischen Banken und Brokern erfordern, dass Kunden ihre erzielten Erträge im Rahmen der Einkommensteuererklärung in Österreich selbst versteuern. Sie müssen in der Steuererklärung zum jeweils entsprechenden KESt-Satz (Nicht zum Einkommenssteuertarif!) veranlagen. Der KESt Satz berechnet sich analog zu den oben beschriebenen Richtlinien.

 

Bereits im Ausland einbehaltene Quellensteuern werden auf Basis der weiter unten beschriebenen Doppelbesteuerungsabkommen abgegolten.

 

C. Doppelbesteuerung: Ausländische Einkünfte aus Kapitalvermögen und die österreichische KESt

 Ausländische Einkünfte aus Kapitalvermögen können, wie weiter oben beschrieben, auf 2 Arten erzielt werden:

 

  • Dividenden & Zinszahlungen ausländischer Wertpapiere die du auf einem österreichischen Depot hältst
  • Sämtliche Erträge die du auf einem ausländischen Konto / Depot erzielst

 

Die meisten Staaten behalten bereits Quellensteuern auf deine ausländischen Einkünfte aus Kapitalvermögen ein. Quellenbesteuerung im Ausland schließt die Besteuerung in Österreich nicht aus. Der österreichische Fiskus rechnet in der Regel 15% der im Entstehungsland abgezogenen Quellensteuer auf die österreichische Einkommensteuer an. Um auf die in Österreich gültigen 25% oder 27.5% KESt zu kommen, werden zusätzlich 12% oder 12.5% dazu verrechnet und in Österreich besteuert. Basis bilden sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen die Österreich mit zahlreichen Staaten geschlossen hat.

 

Da in vielen Ländern bereits mehr als die angerechneten 15% abgezogen werden, hat der Steuerzahler Anspruch auf eine Rückerstattung der zu viel bezahlten Steuern in Österreich. Diese können im Zuge einer Rückerstattungsantrag auf Basis des Doppelbesteuerungsabkommens im Ausland zurückgefordert werden. Dieser Prozess gestaltet sich in den allermeisten Fällen als extrem Zeit- und kostenintensiv. Die Rückforderung zahlt sich eigentlich nur bei sehr hohen Erträgen aus.

 

 

Die Regelbesteuerung: Option zur Veranlagung innerhalb der Einkommenssteuererklärung

 

Bei endbesteuerten Kapitalerträgen auf Konten und Depots im österreichischen Inland muss keine weitere Deklarierung in der jährlichen Steuererklärung vorgenommen werden. Es steht jedoch dem Empfänger von Kapitalerträgen frei, jegliche in- und ausländische Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Einkommenssteuer zu deklarieren, und mit dem gültigen Einkommenssteuersatz zu versteuern.

 

Bei einem aus dem Gesamteinkommen errechnete Einkommenssteuersatz von weniger als 25% bzw 27.5% kann es sich auszahlen, eine Veranlagung innerhalb der Steuererklärung zu beantragen. Da die KESt bereits direkt an der Quelle an das Finanzamt abgeführt wird, wird die bezahlte KESt auf die Einkommenssteuer angerechnet werden.

 

Ein Antrag, zur Rückerstattung der übermässig an der Quelle einbehaltenen KESt erfolgt mit Formularen des Bundesministeriums für Finanzen. Es ist zu bedenken, dass dieser Vorgang mit erheblichem Zeitaufwand und, im Fall dass ein Steuerberater hinzugezogen wird, mit signifikanten Kosten verbunden ist. Insofern zahlt sich eine Veranlagung oft nicht aus.

 

Der Verlustausgleich innerhalb der Regelbesteuerung

Wie weiter oben erwähnt, sind Banken verpflichtet, alle Gewinne und Verluste der bei ihr gehaltenen Depots eines Steuerpflichtigen automatisch auszugleichen. Zusätzlich kann jeder Steuerpflichtige innerhalb der persönlichen Steuererklärung einen Verlustausgleich durchführen. Das kann sich unter folgenden Bedingungen auszahlen:

 

  • Depots und Konten bei mehreren verschiedenen inländischen Anbietern
  • Zusätzlich oder mehrere Depots und Konten bei ausländischen Anbietern
  • Gemeinschaftsdepots

 

Für den Verlustausgleich gelten die weiter oben beschriebenen Regeln. Verluste aus Kapitalvermögen (Privatvermögen) dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden.

 

 

Wenn du bereit für den ersten Schritt bist und dich zu Kapitalanlagen informieren willst, dann solltest du unseren Blogartikel dazu genauer ansehen:

 

Finanzinstrumente und wie du sie am Besten einsetzt

Aktien, Anleihen, Fonds, ETFs, Optionen, Futures, Strukturierte Produkte, Direktanlagen, Kollektivanlagen & Co – finopt erklärt die wichtigsten Finanzinstrumente.

 

[1] https://www.wko.at/service/steuern/Die-Besteuerung-von-Kapitalvermoegen1.html

Die finopt Demo

Schnell, unverbindlich, gratis
Alle finopt Funktionen zum Testen
Zugang zum gesamten Blog
JETZT DEMO STARTEN
Lies weiter
Diese Insights könnten
dich auch interessieren:

Geldmarktinstrumente erklärt: Vorteile, Nachteile und Risiken– wir verschaffen Überblick und erklären dir die Vorteile, Nachteil und Risiken

Mehr Lesen

Finanzvermögen, Sachvermögen & Schulden in der Vermögensbilanz, Brutto- und Nettovermögen – finopt erklärt es dir.

Mehr Lesen

Verschaff dir Überblick über die 13 wichtigsten Ausgabekategorien und was sie durchschnittlich im Alltag ausmachen - erkenne dadurch wo du sparen kannst.

Mehr Lesen
finopt. 2021